Gesetz zur StÀrkung des fairen Wettbewerbs
Dienstag, den 13. Oktober 2020Der Bundesrat hat am 09.10.2020 das Gesetz zur StÀrkung des fairen Wettbewerbs gebilligt, das der Bundestag am 10.09.2020 verabschiedet hatte.
Ziel des Gesetzes ist die EindĂ€mmung des Abmahnmissbrauchs im Wettbewerbsrecht. Vor allem Einzelunternehmer und kleinere und mittlere Unternehmen sollen vor missbrĂ€uchlichen Abmahnungen und den daraus resultierenden finanziellen Folgen geschĂŒtzt werden.