Verstoß gegen Belehrungs- und Impressumspflichten kann Bagatelle sein, die keinen Verstoß gegen das UWG begründet
Dienstag, den 22. April 2008Nach einer aktuellen Entscheidung des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 11.4.2008, Az. 5 W 41/08) begründet nicht jeder Verstoß gegen die Impressumspflichten oder die Belehrungspflichten im Rahmen der Widerrufsbelehrung einen Wettbewerbsverstoß im Sinne des UWG.
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