Monatsarchiv für November 2012

BGH entscheidet zur Haftung der Eltern für illegales filesharing ihrer minderjährigen Kinder

Donnerstag, den 15. November 2012

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 15.11.2012 (Az. I ZR 74/12 - Morpheus) entschieden, dass Eltern für die Teilnahme ihres minderjährigen Kindes an illegalen Tauschbörsen im Internet (sog. filesharing / peer-to-peer-Netzwerke) dann nicht zur Verantwortung gezogen werden können, wenn sie das Kind darüber belehrt hatten, dass die Teilnahme an solchen Tauschbörsen verboten ist und sie keine Anhaltspunkte dafür hatten, dass das Kind sich an das Verbot nicht hält.

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