Textform der Widerrufsbelehrung im Versandhandel
Montag, den 25. Oktober 2010Den ganzen Beitrag lesen »
Seit dem 11.06.2010 gilt die neue Musterwiderrufsbelehrung, welche insbesondere auch im Online-Versandhandel von Bedeutung ist. Das Muster findet sich jetzt als Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) und ist damit nunmehr auch für die Rechtsprechung verbindlich. Die zuvor in der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) geregelte Musterwiderrufsbelehrung war von einigen Gerichten für fehlerhaft erklärt und damit teils als wettbewerbswidrig beurteilt worden.
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