Honoraranspruch des freien Fotografen bei Print- und Online-Nutzung
Montag, den 1. November 2010Nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf (Urteil vom 13.07.2010, Az. I-20 U 235/08) steht dem Fotografen kein zusätzliches Honorar für die Nutzung seines Fotos in der E-Paper-Ausgabe neben der Printausgabe zu.
Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass es jedenfalls gegenüber freien Mitarbeitern üblich sei, die Veröffentlichung von Lichtbildern in einem E-Paper neben der Printausgabe nicht gesondert zu vergüten.
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