Die Höhe der anwaltlichen Vergütung richtet sich nach dem
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Soweit allein Beratung oder außergerichtliche Vertretung erforderlich sind, kann die Höhe des Honorars individuell vereinbart werden. Die Kanzlei Schnerch bietet Beratung und außergerichtliche Vertretung auch zu festen Stundensätzen oder zu Pauschalpreisen an. Sicher lässt sich auch in Ihrem Fall eine geeignete Regelung finden.
Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems bieten wir für Privatpersonen zum Preis von 60,00 EUR (inklusive 19 % Umsatzsteuer) an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
Sprechen Sie mit uns - wir erstellen Ihnen gern ein für Sie unverbindliches Angebot.
Sollten Sie sich finanziell nicht in der Lage sehen, die Kosten für einen Anwalt aufzubringen, steht Ihnen möglicherweise ein Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Entsprechende Formulare finden Sie hier. Sie erhalten diese auch bei allen Amtsgerichten.
Soweit allein Beratung oder außergerichtliche Vertretung erforderlich sind, kann die Höhe des Honorars individuell vereinbart werden. Die Kanzlei Schnerch bietet Beratung und außergerichtliche Vertretung auch zu festen Stundensätzen oder zu Pauschalpreisen an. Sicher lässt sich auch in Ihrem Fall eine geeignete Regelung finden.
Eine Erstberatung zur Voraberörterung Ihres Rechtsproblems bieten wir für Privatpersonen zum Preis von 60,00 EUR (inklusive 19 % Umsatzsteuer) an. Die Kosten der Erstberatung werden mit den Kosten für weitere Tätigkeiten in derselben Angelegenheit verrechnet.
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Sollten Sie sich finanziell nicht in der Lage sehen, die Kosten für einen Anwalt aufzubringen, steht Ihnen möglicherweise ein Anspruch auf staatliche Unterstützung in Form von Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Entsprechende Formulare finden Sie hier. Sie erhalten diese auch bei allen Amtsgerichten.






