Die Höhe der anwaltlichen Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).


Im Falle einer Vertretung im gerichtlichen Verfahren richtet sich die Höhe der gesetzlichen Gebühren in der Regel nach der Höhe des Streitwerts. Die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind im gerichtlichen Verfahren in aller Regel Mindestgebühren, die nicht durch abweichende Gebührenvereinbarungen unterschritten werden dürfen.


Für die Beratung und die außergerichtliche Vertretung kann die Höhe der Vergütung individuell vereinbart werden. Die Kanzlei Schnerch bietet Beratung und außergerichtliche Vertretung auch zu festen Stundensätzen oder zu Pauschalpreisen an. Sicher lässt sich auch in Ihrem Fall eine geeignete Regelung finden.


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