Neue Musterwiderrufsbelehrung
Montag, den 31. März 2008Am 1.4.2008 tritt die neue Fassung der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) in Kraft. Damit gilt für die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsbelehrung ein neues Muster - wichtig unter anderem für die Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzgeschäften, also vor allem auch für eBay-Verkäufer und Betreiber von Internetshops.
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