Deckelung der Abmahnkosten im Urheberrecht auf 100,00 EUR und neuer Auskunftsanspruch ab 1.9.2008 - die neuen §§ 97 a und 101 UrhG
Samstag, den 30. August 2008
Am 1.9.2008 tritt das „Gesetz zur Verbesserung der Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums“ in Kraft. Damit verbunden sind zahlreiche Neuerungen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes und des Urheberrechts. So wird in das Urheberrechtsgesetz unter anderem ein neuer § 97 a eingefügt, der Regelungen zur Abmahnung enthält.
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