Gesetzliche Muster-Widerrufsbelehrung für Fernabsatz

Seit dem 11.06.2010 gilt die neue Musterwiderrufsbelehrung, welche insbesondere auch im Online-Versandhandel von Bedeutung ist. Das Muster findet sich jetzt als Anlage 1 zu Artikel 246 § 2 Abs. 3 Satz 1 EGBGB (Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch) und ist damit nunmehr auch für die Rechtsprechung verbindlich. Die zuvor in der BGB-Informationspflichten-Verordnung (BGB-InfoV) geregelte Musterwiderrufsbelehrung  war von einigen Gerichten für fehlerhaft erklärt und damit teils als wettbewerbswidrig beurteilt worden.

Es ist zu empfehlen, sich an die Formulierungen der neuen Musterwiderrufsbelehrung zu halten, da der Verkäufer damit die ihm obliegenden Informationspflichten erfüllt. Bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrung ist jedoch besonders darauf zu achten, dass die Gestaltungshinweise zutreffend umgesetzt werden und die jeweils zutreffenden Formulierungsalternativen gewählt werden.

Eine wichtige Neuerung besteht in diesem Zusammenhang darin, dass nunmehr grundsätzlich auch bei eBay-Verkäufen und dergleichen ein Widerrufsrecht von nur 14 Tagen (statt bislang ein Monat) gewährt werden kann, was allerdings voraussetzt, dass der Käufer unmittelbar nach Vertragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform (also per E-Mail) übermittelt bekommt. Zudem muss der Käufer bereits vor Vertragsschluss, also auf der jeweiligen Angebotsseite, über das Widerrufsrecht umfassend belehrt worden sein. Liegen diese Voraussetzungen vor, so kann die Widerrufsfrist auch bei eBay von einem Monat auf zwei Wochen verkürzt werden.

Wird das neue Muster für die Widerrufsbelehrung zutreffend angewendet, so können dadurch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrung wirkungsvoll vermieden werden.

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