Urheberrecht | Verlagsrecht

Im Bereich des Urheber- und Verlagsrechts steht Ihnen die Kanzlei Schnerch bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Künstler, Autor, Journalist, Fotograf, Werbetexter, Musiker, Darsteller, etc. zur Seite.

Dies umfasst die Gestaltung und Prüfung von Vertragsentwürfen, insbesondere Verlagsverträgen und sonstigen Lizenzverträgen. Ferner erhalten Sie Beratung zu Vergütungsfragen. Von Bedeutung ist in diesem Zusammenhang die angemessene Vergütung des Urhebers sowie die Vergütung nach den sogenannten gemeinsamen Vergütungsregeln.

Auf Wunsch übernimmt die Kanzlei Schnerch für Sie die Vertragsverhandlungen.

Im Falle der unberechtigten Nutzung Ihrer geistigen Leistungen werden Urheberrechtsverstöße verfolgt und Ansprüche auf Unterlassung und Schadensersatz geltend gemacht.

Auch die Abwehr urheberrechtlicher Abmahnungen gehört zum Tätigkeitsbereich der Kanzlei Schnerch. Einen wesentlichen Schwerpunkt bilden dabei Abmahnungen wegen der Teilnahme an sogenannten Tauschbörsen im Internet (file-sharing, peer-to-peer-Netzwerke); dies kann die Verbreitung von Musikdateien betreffen, aber auch das Angebot von Filmen, Hörbüchern, Software, usw. Urheberrechtliche Abmahnungen betreffen darüber hinaus häufig auch die Verwendung von Produktfotos, Werbetexten oder beispielsweise Stadtplanausschnitten. Nach Prüfung der Abmahnung kann festgestellt werden, ob eine Unterlassungserklärung abgegeben werden sollte und welchen Inhalt diese haben sollte, um eine gerichtliche Inanspruchnahme zu vermeiden. Ferner kann festgestellt werden, ob und ggf. in welchem Umfang Schadensersatzforderungen gerechtfertigt sind.

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