Medienrecht

Im Medienrecht berät und vertritt die Kanzlei Schnerch unter anderem Medienunternehmen und Publizisten im Bereich Print- und Onlinepublikationen.

Das Medienrecht umfasst Fragestellungen zu Meinungs- und Pressefreiheit einerseits und Persönlichkeitsrecht, Privatsphäre und Recht am eigenen Bild andererseits. Beratungsschwerpunkte bilden dabei z.B. die Frage der Zulässigkeit der Verwendung von Fotos von Personen oder der Zulässigkeit von Verdachtsberichterstattungen in Bezug auf (mutmaßliche) Straftäter.

Einen weiteren Bereich des Medienrechts bildet das Veranstaltungsrecht. Die Kanzlei Schnerch entwirft und prüft für Sie Veranstaltungsverträge und ist Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich. Darüber hinaus erhalten Sie Beratung bei der Vorbereitung öffentlicher Veranstaltungen z.B. in Bezug auf GEMA-Anmeldung und -Gebühren, Beachtung fremder Urheber- und Leistungsschutzrechte, usw.

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