Markenrecht

Im Markenrecht berät Sie die Kanzlei Schnerch zur Schutzfähigkeit von Kennzeichen und zu nationalen und internationalen Registrierungsverfahren. Als schutzfähige Marken kommen z.B. Namen, Fantasiebezeichnungen, Schriftzüge, Logos, grafische Gestaltungen und Formen, aber auch Farben und Töne bzw. Tonfolgen in Betracht.

Die Kanzlei Schnerch vertritt Sie und Ihr Unternehmen im Anmeldeverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) bei nationalen Markenanmeldungen sowie vor dem Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) bei der Anmeldung europäischer Gemeinschaftsmarken. Darüber hinaus kommt die Anmeldung international registrierter Marken (sogenannte IR-Marken) über die Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) in Betracht. Bei der Auswahl und der Durchführung des Anmeldeverfahrens werden jeweils die individuellen Bedürfnisse ermittelt, um so einen optimalen Schutz zu erreichen.

In Vorbereitung des Anmeldeverfahrens kann die Vermittlung einer Markenrecherche erfolgen, um eine Verletzung fremder Marken- und Namensrechte und daraus resultierende Rechtsstreitigkeiten vorbeugend zu vermeiden.

Nach erfolgreicher Eintragung einer Marke kann darüber hinaus eine Markenüberwachung zur Wahrung Ihrer eigenen Markenintegrität vermittelt werden.

Im Falle der Verletzung von Markenrechten unterstützt Sie die Kanzlei Schnerch bei der Durchsetzung Ihrer Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.

Zum Beratungsangebot im Bereich des Markenrechts gehört auch die Abwehr ungerechtfertigter markenrechtlicher Abmahnungen, beispielsweise wegen des Angebots von Piraterieprodukten.

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